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   BFH, 21.01.1976 - I R 21/74   

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https://dejure.org/1976,225
BFH, 21.01.1976 - I R 21/74 (https://dejure.org/1976,225)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1976 - I R 21/74 (https://dejure.org/1976,225)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1976 - I R 21/74 (https://dejure.org/1976,225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftliche Eingliederung - Organträger - Organgesellschaft - Verschiedene Geschäftszweige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 7a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Merkmal der wirtschaftlichen Eingliederung in Organschaftsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 169
  • DB 1976, 1136
  • BStBl II 1976, 389
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.04.1973 - I R 120/70

    Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung und Anerkennung eines

    Auszug aus BFH, 21.01.1976 - I R 21/74
    b) Die wirtschaftliche Eingliederung der Organgesellschaft in ein gewerbliches Unternehmen des Organträgers war neben der finanziellen und organisatorischen Eingliederung und dem Ergebnisabführungsvertrag schon vor Inkrafttreten des § 7 a KStG Voraussetzung für die Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (BFH-Urteil vom 18. April 1973 I R 120/70, BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine wirtschaftliche Eingliederung anzunehmen, wenn das Unternehmen der Organgesellschaft "nach Art einer bloßen Geschäftsabteilung" in das Unternehmen des Organträgers eingefügt ist (BFH-Urteil I R 120/70 mit weiteren Angaben über die Rechtsprechung).

    Vielmehr genügt es, wenn die eigene gewerbliche Tätigkeit des herrschenden Unternehmens, die neben der Leitung des abhängigen Unternehmens ausgeübt wird, mit der Tätigkeit des abhängigen Unternehmens in einem wirtschaftlichen Zusammenhang dergestalt steht, daß sich beide Unternehmen als Teile einer wirtschaftlichen Einheit darstellen und die eigene gewerbliche Tätigkeit des herrschenden Unternehmens im Rahmen der wirtschaftlichen Einheit nicht von untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteil I R 120/70).

    Die Einfügung des Unternehmens der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers "nach Art einer bloßen Geschäftsabteilung" (BFH-Urteil I R 120/70) schließt daher ein gewisses Maß wirtschaftlicher Selbständigkeit der Organgesellschaften nicht aus.

  • BGH, 03.11.1975 - II ZR 67/73

    Bilanzierung von Beteiligungserträgen

    Auszug aus BFH, 21.01.1976 - I R 21/74
    Zur wirtschaftlichen Einheit verschmelzen mehrere Unternehmen durch die einheitliche Leitung (Begründung zum Regierungsentwurf eines Aktiengesetzes, abgedruckt bei Kropff, Aktiengesetz, Vorbem. zu §§ 329 bis 338; Urteil des BGH vom 3. November 1975 II ZR 67/73, BB 1976, 9).
  • BFH, 21.01.1970 - I R 90/67

    Kapitalgesellschaft - Organ - Organträger - Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 21.01.1976 - I R 21/74
    Das setzt nicht voraus, daß beide Unternehmen dem gleichen Geschäftszweig angehören (Adler-Düring-Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Bd. 3, § 329 Tz. 17; Bühler, Steuerrecht der Gesellschaften und Konzerne, 3. Aufl., 318; Urteil des RFH vom 13. Dezember 1940 V 25/39, RFHE 50, 34; BFH-Urteil vom 21. Januar 1970 I R 90/67, BFHE 98, 168, BStBl II 1970, 348).
  • BFH, 05.07.1966 - I 65/64

    Erledigterklärung im Fall einer vorläufigen Körperschaftsteuerveranlagungen

    Auszug aus BFH, 21.01.1976 - I R 21/74
    Das FA würde von dem hier eingeräumten Ermessen (vgl. Urteil des BFH vom 5. Juli 1966 I 65/64, BFHE 86, 646, BStBl III 1966, 605) in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch machen, wenn es die Vorauszahlungen auch bei Vorliegen der Voraussetzungen der Organschaft nicht anpassen würde (§ 102 FGO).
  • BFH, 24.10.1963 - V 300/60 U

    Abgrenzung zwischen der Über -bzw. Unterordnung und der Nebenordnung zweier

    Auszug aus BFH, 21.01.1976 - I R 21/74
    Das FG kann sich für seine Auffassung auch nicht auf die BFH-Urteile vom 24. Oktober 1963 V 300/60 U (BFHE 78, 587, BStBl III 1964, 222) und vom 15. Dezember 1966 V 51/63 (BFHE 87, 462, BStBl III 1967, 191) berufen.
  • BFH, 15.12.1966 - V 51/63

    Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses oder einer Unternehmereinheit

    Auszug aus BFH, 21.01.1976 - I R 21/74
    Das FG kann sich für seine Auffassung auch nicht auf die BFH-Urteile vom 24. Oktober 1963 V 300/60 U (BFHE 78, 587, BStBl III 1964, 222) und vom 15. Dezember 1966 V 51/63 (BFHE 87, 462, BStBl III 1967, 191) berufen.
  • RFH, 13.12.1940 - V 25/39
    Auszug aus BFH, 21.01.1976 - I R 21/74
    Das setzt nicht voraus, daß beide Unternehmen dem gleichen Geschäftszweig angehören (Adler-Düring-Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Bd. 3, § 329 Tz. 17; Bühler, Steuerrecht der Gesellschaften und Konzerne, 3. Aufl., 318; Urteil des RFH vom 13. Dezember 1940 V 25/39, RFHE 50, 34; BFH-Urteil vom 21. Januar 1970 I R 90/67, BFHE 98, 168, BStBl II 1970, 348).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 2/87

    Notwendiges Sonderbetriebsvermögen eines KG-Gesellschafters

    Es genügt auch, daß die Unternehmen zusammengefaßt werden, um einen Risikoausgleich oder andere Vorteile einer dezentralisierten Unternehmensführung zu erreichen (vgl. dazu näher BFH-Urteil vom 21. Januar 1976 I R 21/74, BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389, zu den Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Eingliederung im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses).
  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Dabei muß es wegen der geforderten wirtschaftlichen Unselbständigkeit nach der Art einer unselbständigen Geschäftsabteilung des herrschenden Unternehmens auftreten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. April 1973 I R 120/70, BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740, und vom 21. Januar 1976 I R 21/74, BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389).

    Ferner hat er in seinem Urteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389 entschieden, daß es an einer wirtschaftlichen Eingliederung des beherrschten Unternehmens fehle, wenn das herrschende lediglich das beherrschte leite.

  • BFH, 26.04.1989 - I R 152/84

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Dabei muß es wegen der geforderten wirtschaftlichen Unselbständigkeit nach der Art einer unselbständigen Geschäftsabteilung des herrschenden Unternehmens auftreten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. April 1973 I R 120/70, BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740, und vom 21. Januar 1976 I R 21/74, BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389).

    Ferner hat er in seinem Urteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389 entschieden, daß es an einer wirtschaftlichen Eingliederung des beherrschten Unternehmens fehle, wenn das herrschende lediglich das beherrschte leite.

    c) Die Revision kann auch insoweit keinen Erfolg haben, als die Klägerin auf das Urteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389 verweist und geltend macht, die B-KG und die Klägerin stünden unter der einheitlichen Leitung des B. B war kein anderes gewerbliches Unternehmen i. S. des § 7a Abs. 1 Satz 1 KStG 1968.

  • BFH, 29.08.1984 - I R 68/81

    Hinzurechnungsbesteuerung - Verdeckte Gewinnausschüttung - Konzernleitende

    Insoweit geht auch die Bezugnahme des FG auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 1969 I 252/64 (BFHE 98, 152, BStBl II 1970, 257) und vom 21. Januar 1976 I R 21/74 (BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389) fehl.

    Nicht ersichtlich ist, inwieweit das Urteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389, das sich mit den Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung befaßt, Hinweise gibt, daß im Verhältnis zwischen der A-GmbH und deren Tochtergesellschaften die Voraussetzungen einer Beherrschung gegeben sind.

  • FG Niedersachsen, 18.04.2018 - 6 K 49/18

    Rechtsstreit über die Verpflichtung eines Finanzamtes zur Änderung mehrerer

    61 Die Entscheidungen des Finanzamts über die Anpassung von Vorauszahlungen ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nur im Rahmen des § 102 FGO überprüft werden kann (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1981 IV R 81/79, BStBl II 1982, 446; BFH-Urteil vom 21. Januar 1976 I R 21/74, BStBl 1976, 389; Loschelder in Schmidt, EStG, 37. Auflage 2018, § 37 Rdz 6).
  • BFH, 21.01.1988 - IV R 100/85

    Zur Organschaft im Zusammenhang mit einer Betriebsaufspaltung

    An diesen Grundsätzen hat der BFH entgegen der Auffassung der Revision auch im Urteil vom 21. Januar 1976 I R 21/74 (BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389) festgehalten.

    Nur für Fälle dieser Art wird in dem Urteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389 klargestellt, daß die Führung beider Unternehmen nach einer einheitlichen Gesamtkonzeption genügt, um die wirtschaftliche Eingliederung des einen Unternehmens in das andere zu begründen.

    Daß sich an der bisherigen Rechtsprechung zur Frage, ob die Betriebsaufspaltung eine gewerbesteuerrechtliche Organschaft begründet, nichts ändern sollte, ergibt sich auch aus der vorbehaltlosen Bezugnahme im Urteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389 auf das Urteil in BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740.

  • BFH, 26.04.2001 - IV R 75/99

    Gewerbesteuer - Mehrmütterorganschaft - Anteilsveräußerung - Veräußerungsgewinn -

    Dabei muss es wegen der geforderten wirtschaftlichen Unselbständigkeit nach der Art einer unselbständigen Geschäftsabteilung des herrschenden Unternehmens auftreten (vgl. BFH-Urteile vom 18. April 1973 I R 120/70, BFHE 110, 17, BStBl II 1973, 740, und vom 21. Januar 1976 I R 21/74, BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389).
  • BFH, 22.10.1981 - IV R 81/79

    Vorauszahlungen - Einkommensteuer

    Die Festsetzung der Vorauszahlungen der Einkommensteuer, die sich voraussichtlich für den Veranlagungszeitraum ergeben wird, ist daher nach allgemeiner Auffassung eine Ermessensentscheidung des FA (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1976 I R 21/74, BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389).

    Das FG hatte also im Klageverfahren seine Entscheidung im Rahmen des § 102 der Finanzgerichtsordnung (FG) zu treffen und daher nur darüber zu entscheiden, ob das FA nach pflichtgemäßem Ermessen damals mit guten Gründen die Ansicht vertreten konnte, daß gemäß § 141 Abs. 3 AO 1977 a. F. die Buchführungspflicht auf den Pächter übergeht, oder ob das FA mit der der Vorauszahlungsfestsetzung zugrunde liegenden Auffassung die Grenzen seines Ermessens überschritten hat oder von dem hier eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Urteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389).

  • BFH, 14.10.2009 - X R 46/06

    Gewerbesteuerrechtliche Organschaft

    Das angefochtene Urteil habe nicht die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Januar 1976 I R 21/74 (BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389) beachtet.

    b) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389 gilt zur wirtschaftlichen Eingliederung Folgendes: "Beherrscht der Organträger nur eine Organgesellschaft, so muss, wenn eine wirtschaftliche Eingliederung angenommen werden soll, zur leitenden Tätigkeit in Bezug auf die Organgesellschaft eine andere gewerbliche Tätigkeit des Organträgers hinzukommen.

  • BFH, 24.01.2001 - I R 13/00

    Organschaftsvertrag - Verlust - Körperschaftsteuergesetz -

    Das beherrschte Unternehmen seinerseits muss den gewerblichen Zwecken des herrschenden Unternehmens dienen, d.h. im Sinne einer eigenen wirtschaftlichen Unselbständigkeit die gewerblichen Zwecke des herrschenden Unternehmens fördern oder ergänzen und dabei nach Art einer unselbständigen Geschäftsabteilung des herrschenden Unternehmens auftreten (Senatsurteile vom 21. Januar 1976 I R 21/74, BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389; in BFHE 158, 346, BStBl II 1990, 24).

    Beide Unternehmen müssen somit nach einer einheitlichen Gesamtkonzeption geführt werden; sie müssen allerdings nicht dem gleichen Geschäftszweig angehören (Senatsurteil in BFHE 118, 169, BStBl II 1976, 389).

  • FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02

    Änderung nach § 174 Abs. 3 AO auch bei Festsetzungsverjährung - Einlagerung von

  • BFH, 22.04.1998 - I R 132/97

    Die wirtschaftliche Eingliederung bei Organschaft

  • BFH, 12.08.2002 - VIII B 69/02

    Organschaft, Tarifbegrenzung nach § 32 c EStG a.F.

  • BFH, 08.11.1979 - IV R 42/78

    Grundstückserwerb im Ausland - Landwirtschaftliche Nutzung - Bewirtschaftung -

  • FG Hamburg, 18.03.2011 - 3 V 15/11

    Ermessen des Finanzamtes bei Freibeträgen

  • BFH, 03.09.2001 - V B 228/00

    Konkursverwalter - Organschaft - Umsatzsteuer - Gesellschafter -

  • FG Nürnberg, 25.11.2004 - IV 342/03

    Vorliegen einer gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen einem Einzelunternehmen

  • BFH, 05.06.1996 - I B 113/96

    Vorliegen einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft

  • BFH, 22.10.1981 - IV R 132/79

    Anpassung der Vorauszahlung - Landwirtsehegatte - Unentgeltlichen Übertragung des

  • FG Köln, 23.09.1997 - 13 K 5160/96

    Organschaft bei mittelbarer wirtschaftlicher Eingliederung

  • FG Niedersachsen, 30.11.1999 - 6 K 256/96

    Fehlendes Organschaftsverhältnis mangels wirtschaftlicher Eingliederung

  • BFH, 14.10.1987 - I R 26/84

    Organschaftsverhältnis zwischen einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.12.1998 - 4 K 2899/95

    GmbH-Anteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen

  • BFH, 27.09.1976 - VIII B 69/75

    Keine ernstlichen Zweifel, daß ein Vorauszahlungsbescheid noch nach Abgabe der

  • FG Niedersachsen, 21.06.1991 - VI 434/90

    Wirtschaftliche Organschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Wirtschaftliche

  • BFH, 09.10.1985 - I R 193/82

    Zinsanspruch auf zuviel entrichtete Steuerbeträge

  • BFH, 31.03.1982 - I R 185/78
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